Höhe des Heimentgelts für stationäre Pflegeleistungen
OLG Celle, Urteil vom 21.03.2001 - Aktenzeichen 9 U 148/00
DRsp Nr. 2005/14353
Höhe des Heimentgelts für stationäre Pflegeleistungen
»1. a) Die Höhe des für stationäre Pflegeleistungen geschuldeten Heimentgelts richtet sich im Verhältnis zwischen dem sozialversicherten Pflegebedürftigen und der gem. § 72SGB XI zugelassenen Pflegeeinrichtung nach den Pflegesatzvereinbarungen; nicht maßgeblich sind die individuellen Vereinbarungen des Heimvertrages.b) Entsteht wegen der summenmäßigen Begrenzung der Leistungen im Leistungsverhältnis zwischen dem Pflegebedürftigen und der Pflegekasse eine Differenz zwischen Pauschalleistung der Pflegekassen und höherer Pflegesatzfestsetzung, so hat der Pflegebedürftige diese Differenz selbst zu tragen.
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