1. Die Berufung des Klägers und Berufungsklägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 12. 12. 2013 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten sich über die Höhe des Altersteilzeitentgeltes des Klägers, der (Gymnasial-)Lehrer der Entgeltgruppe E 13
Am 28.11.2006 schlossen die Parteien einen Altersteilzeitvertrag, vgl. Bl. 9 f. d. A.. Dieser Vertrag lautet wie folgt:
"Zwischen
dem L..., vertreten durch das Landesverwaltungsamt,
(Arbeitgeber)
und
Herrn W... E...
(Arbeitnehmer),
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