Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 14. März 2019 (
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe eines angemessenen Nachtarbeitszuschlags.
Die Beklagte ist eine von mehreren Vertriebs- und Servicegesellschaften der Unternehmensgruppe X und hat ihren Sitz in R. Die Klägerin ist bei ihr seit dem 1. September 1996 als Zeitungszustellerin beschäftigt. Sie hat zum einen Tageszeitungen an Zeitungsabonnenten zuzustellen, und zwar nach den Vorgaben der Beklagten bis spätestens 6:00 Uhr am Erscheinungstag. Des Weiteren liefert sie donnerstags und samstags Anzeigenblätter aus.
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