Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16. November 2014 -
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Zahlung eines Lohnzuschlags nach dem anzuwendenden Lohntarifvertrag für den Zeitraum Januar bis September 2014.
1. 2.
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