Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 30. Januar 2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 79 630,08 Euro festgesetzt.
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