Auf die Anschlussberufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.06.2014-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.Die Revision wird - beschränkt auf die Frage der Verpflichtung der Beklagten zur Leistungdes Lohnzuschlags gemäß Ziffer 2.1 des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen inNordrhein-Westfalen - zugelassen.
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