1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 22.01.2016 -
z u r ü c k g e w i e s e n.
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Zahlung von Überstundenvergütung und eine Wechselschichtzulage.
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