Höhe der Vergütung für Assistenz- und BegleitleistungenAufhebung eines SchiedsspruchsGerichtliche KontrolldichteZweistufiges VerfahrenPlausibilitätskontrolle einer beanspruchten VergütungGrundsätze wirtschaftlicher Betriebsführung
LSG Bayern, Beschluss vom 24.04.2013 - Aktenzeichen L 8 SO 18/12 KL
DRsp Nr. 2018/2720
Höhe der Vergütung für Assistenz- und BegleitleistungenAufhebung eines SchiedsspruchsGerichtliche KontrolldichteZweistufiges VerfahrenPlausibilitätskontrolle einer beanspruchten VergütungGrundsätze wirtschaftlicher Betriebsführung
1. Entscheidungen der Schiedsstellen nach § 80SGB XII unterliegen nur einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfbarkeit.2. Eine beanspruchte Vergütung ist leistungsgerecht, wenn die vom Träger zugrunde gelegten voraussichtlichen Gestehungskosten nachvollziehbar sind (Plausibilitätskontrolle) und sie im Vergleich mit der Vergütung anderer Einrichtungen (externer Vergleich) den Grundsätzen wirtschaftlicher Betriebsführung entspricht.3. In den externen Vergleich sind die in demselben Einzugsbereich tätigen Einrichtungen einzubeziehen, unabhängig von der Rechtsform, Ausrichtung oder Tarifbindung des Trägers; die Wahrung der Tarifbindung steht der Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung einer Einrichtung nicht entgegen.
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