Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin werden der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 24.03.2022 und der Festsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Sozialgerichts Detmold vom 25.11.2019 geändert. Die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung wird auf 142,80 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I.
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