Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 29.06.2017 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger als Betriebsratsmitglied aus §§
Der mit einem GdB i.H.v. zuletzt 60 schwerbehinderte Kläger steht seit dem 01.10.1987 durchgängig in den Diensten verschiedener Unternehmen der Immobiliensparte des S.-Konzerns.
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