LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 27.04.2005
L 3 KA 177/03
Normen:
EBM-Ä Nr. 7050; SGB V § 121 Abs. 3 S. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Hannover, vom 09.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 KA 126/00

Höhe der Vergütung belegärztlich erbrachter nuklearmedizinischer Behandlungen, Rechtmäßigkeit eines Punktzahlabzugs wegen belegärztlicher Leistungserbringung

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.04.2005 - Aktenzeichen L 3 KA 177/03

DRsp Nr. 2008/16984

Höhe der Vergütung belegärztlich erbrachter nuklearmedizinischer Behandlungen, Rechtmäßigkeit eines Punktzahlabzugs wegen belegärztlicher Leistungserbringung

Auch bei der Ausgestaltung des Honorarverteilungsmaßstabs ist die gesetzliche Vorgabe zu beachten, dass die Vergütung belegärztlicher Leistungen die Besonderheiten der belegärztlichen Tätigkeit zu berücksichtigen hat. Bei der Vergütung von Radiojodbehandlungen gemäß Ziff. 7050 EBM darf ein Punktzahlabzug wegen belegärztlicher Leistungserbringung vorgenommen werden, obwohl eine ambulante Durchführung dieser Leistung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

EBM-Ä Nr. 7050; SGB V § 121 Abs. 3 S. 2 ;
Vorinstanz: SG Hannover, vom 09.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 KA 126/00