1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit sind die Höhe der Regelleistungsvolumina (RLV) und damit der Honoraransprüche der Klägerin für die Quartale I/2009 bis II/2010.
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