SG Hamburg, vom 22.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 61 AS 541/06
Höhe der Prozesskostenhilfe bei teilweiser Erfolgsaussicht
LSG Hamburg, Beschluss vom 08.03.2007 - Aktenzeichen L 5 B 118/06 ER AS
DRsp Nr. 2007/20165
Höhe der Prozesskostenhilfe bei teilweiser Erfolgsaussicht
In den Verfahren, in denen die Vorschriften des Gerichtskostengesetzes nicht anwendbar sind, ist auch bei teilweiser Erfolgsaussicht unbeschränkt Prozesskostenhilfe zu bewilligen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]