Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird die Vergütungsfestsetzung des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 22. Juli 2019, Az.
I.
Die Beschwerdeführerin beansprucht im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe die Festsetzung einer 1,5-fachen Einigungsgebühr für einen Mehrvergleich.
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