Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lörrach - Kammern Radolfzell vom 15.02.2012,
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Höhe eines Anspruchs auf betriebliches Altersruhegeld. Die Klägerin macht geltend, ihr stünde ein höherer Anspruch zu, da sie wegen ihres Alters benachteiligt werde.
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