Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass das BAG in einer im November 2013 bekanntgewordenen Entscheidung vom 23.05.2013 (2 AZR 991/11) zum Verhältnis arbeitsgerichtlicher Verfahren zu verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten Stellung genommen hat. Das BAG-Urteil betrifft zwar einen speziell gelagerten kündigungsschutzrechtlichen Sachverhalt auf dem Gebiet des Schwerbehindertenrechts, enthält aber auch formalrechtliche Erwägungen, die auch außerhalb des kündigungsschutzrechtlichen Beschleunigungsgrundsatzes bedeutsam sind.
Es bedarf daher aus Sicht des Berufungsgerichts einer Fortsetzung der mündlichen Verhandlung und einer erneuten Bewertung der Rechtslage.
Nachfolgeinstanz: BAG - AZ:
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