LAG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 20.08.2010
26 Ta 1575/10
Normen:
ZPO § 114 S. 1; GG Art 19 Abs. 4; GG Art. 33 Abs. 2; TV-BA § 39 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 01.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 58 Ha 6332/10

Hinreichende Erfolgsaussicht für Klage auf Entfernung einer internen Beurteilung aus der Personalakte

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2010 - Aktenzeichen 26 Ta 1575/10

DRsp Nr. 2011/6564

Hinreichende Erfolgsaussicht für Klage auf Entfernung einer internen Beurteilung aus der Personalakte

1. Zum Prüfungsmaßstab bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe. 2. Zum Rechtsschutzbedürfnis bei einer Klage auf Entfernung einer Beurteilung aus der Personalakte und auf Neubeurteilung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. 3. Zu den Maßstäben der gerichtlichen Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung und zur Darlegungslast. 4. Zu den Anforderungen an eine ausreichende Geltendmachung von Ansprüchen auf Entfernung einer Beurteilung aus der Personalakte und auf Neubeurteilung nach § 39 TV-BA.

1. Nach § 114 Satz 1 ZPO ist Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint; dabei dürfen wegen des verfassungsrechtlichen Gebots der Rechtsschutzgleichheit (im Sinne einer weitgehenden Angleichung der Situation Bemittelter und Unbemittelter bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes) die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überspannt werden.