LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 11.02.2004
8 Ta 27/04
Normen:
ZPO § 114 ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2 ; BGB § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 13.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 184/03

Hinreichende Erfolgsaussicht bei strittigen Rechtsfragen

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.02.2004 - Aktenzeichen 8 Ta 27/04

DRsp Nr. 2004/7092

Hinreichende Erfolgsaussicht bei strittigen Rechtsfragen

1. Das Prozesskostenhilfeverfahren dient nicht dazu, über zweifelhafte Rechtsfragen abschließend vorweg zu entscheiden.2. Vor dem Hintergrund einer aufgezeigten Diskussion um die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei Verstößen gegen das Nachweisgesetz kann die Gewährung von Prozesskostenhilfe gerechtfertigt sein; ob der Kläger mit seiner Auffassung im Hauptsacheverfahren endgültig durchzudringen vermag, ist nicht abschließend zu bewerten.

Normenkette:

ZPO § 114 ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2 ; BGB § 611 Abs. 1 ;

Gründe:

I.

Der Beklagte (Beschwerdeführer) erstrebt mit seiner Beschwerde die Bewilligung weitergehender Prozesskostenhilfe.