Das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 13. November 2013 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist noch die Verurteilung des Beklagten zur Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe - SGB XII) für eine 24-Stunden-Assistenz in einer eigenen Häuslichkeit streitig.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|