LAG Hamm, vom 25.09.1985 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ta BV 66/85
ArbG Herford, vom 18.04.1985 - Vorinstanzaktenzeichen 1 BV 1/85
Hierarchische Altersversorgung nicht gleichheitswidrig
BAG, Beschluss vom 11.11.1986 - Aktenzeichen 3 ABR 74/85
DRsp Nr. 1992/6262
Hierarchische Altersversorgung nicht gleichheitswidrig
»1. Eine Versorgungsordnung, die ausschließlich für Arbeitnehmer in gehobenen Positionen gilt, verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.2. Sie verletzt das verfassungsrechtliche Gleichberechtigungsprinzip (Art 3 Abs. 2GG) oder das Lohngleichheitsgebot des Art 119EWG-Vertrag auch dann nicht, wenn sie unverhältnismäßig mehr Männer als Frauen begünstigt, weil Frauen nur in geringer Zahl in gehobene Positionen gelangt sind.3. Wenn eine Versorgungsordnung die Gruppe der Begünstigten mit Begriffen kennzeichnet, die nicht geschlechtsneutral gefasst sind, sondern nur die männliche Sprachform verwenden (z.B. der Prokurist, Meister, Schichtführer), so sind damit im Zweifel männliche und weibliche Arbeitnehmer gleichermaßen gemeint.«