Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg - 13. Kammer - vom 21. Februar 2011 geändert, soweit der Klage stattgegeben worden ist.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
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