ArbG Berlin, vom 15.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 93 Ca 29078/03
Herausgabeanspruch des öffentlichen Arbeitgebers bei Annahme von Schmiergeld durch Arbeitnehmer - Vorrang strafgerichtlicher Verfallanordnung
LAG Berlin, Urteil vom 30.11.2004 - Aktenzeichen 3 Sa 1634/04
DRsp Nr. 2005/6254
Herausgabeanspruch des öffentlichen Arbeitgebers bei Annahme von Schmiergeld durch Arbeitnehmer - Vorrang strafgerichtlicher Verfallanordnung
»1. Der Arbeitgeber hat einen Anspruch auf Herausgabe der Vorteile, die der Arbeitnehmer in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausführung der ihm obliegenden Aufgaben von einem Dritten rechtswidrig erhalten hat.2. Dies gilt auch im Arbeitsverhältnis des öffentlichen Dienstes; und zwar unabhängig davon, ob sich der Arbeitgeber dazu auf die Regelung des § 10BAT stützen kann (Abgrenzung zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Strafsachen).3. Der Einwand des Arbeitnehmers, er habe das Schmiergeld wegen spekulativer Aktiengeschäfte verbraucht, ist im Rahmen seiner Herausgabepflicht unbeachtlich.4. Ist im Strafverfahren gem. §§ 73 ff. StGB eine Verfallanodnung ergangen, geht diese dem Herausgabeannspruch des Arbeitgebers vor; dieser ist in Bestechungsfällen nicht Verletzter i. S. d. § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB.
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