Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 7. Mai 2019, Az.:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.934,15 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. Dezember 2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Von den Kosten erster Instanz hat die Klägerin 1/3 und der Beklagte 2/3, von den Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin 1/10, der Beklagte 9/10 zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
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