ArbG Berlin, vom 24.10.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ga 29269/01
Herausgabe von Arbeitspapieren; einstweilige Verfügung
LAG Berlin, vom 03.12.2001 - Aktenzeichen 19 Ta 2126/01
DRsp Nr. 2002/8987
Herausgabe von Arbeitspapieren; einstweilige Verfügung
»Begehrt ein Arbeitnehmer die Herausgabe von Arbeitspapieren im Wege der einstweiligen Verfügung, ist für das Vorliegen des Verfügungsgrundes glaubhaft zu machen, dass die konkreten Arbeitspapiere für eine konkrete Arbeitsstelle benötigt werden.«
Vorinstanz: ArbG Berlin, vom 24.10.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ga 29269/01