Die Parteien streiten um die Herausgabe eines dem Verfügungsbeklagten von der Verfügungsklägerin überlassenen PKW Mercedes C 220 CDI.
Der Verfügungsbeklagte ist seit dem 1. Juli 2004 bei der Verfügungsklägerin aufgrund eines Arbeitsvertrages vom 7. Juli 2004 beschäftigt. Er ist Mitglied des Betriebsrates. In § 4 Abs.2 des Arbeitsvertrages haben die Parteien vereinbart:
"Die Gesellschaft stellt dem Mitarbeiter für die Dauer des Anstellungsvertrages einen angemessenen Dienstwagen zur Verfügung, der auch zu Privatfahrten benutzt werden kann. Betriebs- und Unterhaltskosten trägt die Gesellschaft. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung trägt der Mitarbeiter. Es gilt die Dienstwagenregelung in der jeweils aktuellen Version."
Entsprechend hat die Verfügungsklägerin dem Verfügungsbeklagten einen PKW Mercedes C 220 CDI überlassen.
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