LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 19.02.2007
10 Sa 2171/06
Normen:
BGB § 130 § 307 § 611 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 07.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Ga 21676/06

Herausgabe des Dienstwagens bei Kündigung des Leasingvertrages

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.02.2007 - Aktenzeichen 10 Sa 2171/06

DRsp Nr. 2007/9545

Herausgabe des Dienstwagens bei Kündigung des Leasingvertrages

Eine Dienstwagenregelung, nach der die vorzeitige Beendigung des Leasing-Vertrages zur vorzeitigen Beendigung des Nutzervertrages führt, stellt keine unangemessene Benachteiligung des betroffenen Arbeitnehmers dar; der Anspruch auf (erneute) Fahrzeugüberlassung ist von dieser Regelung unberührt.

Normenkette:

BGB § 130 § 307 § 611 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Herausgabe eines dem Verfügungsbeklagten von der Verfügungsklägerin überlassenen PKW Mercedes C 220 CDI.

Der Verfügungsbeklagte ist seit dem 1. Juli 2004 bei der Verfügungsklägerin aufgrund eines Arbeitsvertrages vom 7. Juli 2004 beschäftigt. Er ist Mitglied des Betriebsrates. In § 4 Abs.2 des Arbeitsvertrages haben die Parteien vereinbart:

"Die Gesellschaft stellt dem Mitarbeiter für die Dauer des Anstellungsvertrages einen angemessenen Dienstwagen zur Verfügung, der auch zu Privatfahrten benutzt werden kann. Betriebs- und Unterhaltskosten trägt die Gesellschaft. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung trägt der Mitarbeiter. Es gilt die Dienstwagenregelung in der jeweils aktuellen Version."

Entsprechend hat die Verfügungsklägerin dem Verfügungsbeklagten einen PKW Mercedes C 220 CDI überlassen.