Die Parteien sind getrennt lebende Eheleute. Sie haben gemeinsam eine Firma "Import/Export A." betrieben. Der Kläger war ferner Inhaber einer Firma "Antiquitäten- und Auktionshaus A." in dem die Beklagte als Arbeitnehmerin mitgearbeitet hat. Nach Darstellung des Klägers war die Beklagte in dieser Firma im Wesentlichen zuständig für den Geschäftsberieb und die Kundenkontakte, während er den praktischen Teil wie etwa handwerkliche Tätigkeiten und Auslieferungen zu erledigen hatte.
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