Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Juni 2020 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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Die Beteiligten streiten über die Herabsetzung des zugunsten der Klägerin festgestellten Grads der Behinderung (GdB) von 50 auf 20.
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