Die Klägerin ist seit 1951 bei dem Arbeitsamt in Lüneburg als Reinemachefrau beschäftigt. Sie arbeitet wöchentlich 48 Stunden. Die Klägerin hat einen eigenen Haushalt. Außer ihr befinden sich in diesem der zu 85 % erwerbsgeminderte Ehemann und ein 14jähriger schulpflichtiger Junge.
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