I. Die Klägerin handelt mit Kraftstoffen und Mineralölen, die sie über ein eigenes regionales Tankstellennetz absetzt. Die Verwaltung von zunächst sechs, später vier dieser Tankstellen hatte sie mit - inhaltsgleichen - Verträgen vom 1. Juli 1998 der Fa. B. GbR übertragen; nach dem Ausscheiden der Mitgesellschafterin führte der Beklagte die Tankstellen auf der Grundlage der genannten Verträge ab dem 1. Oktober 1998 alleine weiter. Sämtliche Vertragsverhältnisse wurden am 7. Juli 1999 beendet. Mit der vorliegenden Klage macht die Klägerin Restbeträge aus der Lieferung von Kraftstoffen, Schmierstoffen und anderen Produkten sowie Nebenkosten der vom Beklagten betriebenen Tankstellen geltend.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|