Auf die Berufung der Klägerin vom 24.04.2013 wird das Urteil des Landgerichts Hanau vom 15.04.2013, Geschäfts-Nr.
I. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, € 699.745,53 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.11.2012 an die Klägerin zu zahlen.
II. Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, der Klägerin über Ziffer I hinaus sämtliche weitere gemäß §§ 110 f. SGB VII erstattungsfähige Aufwendungen zu ersetzen, die von ihr aufgrund des Unfalls noch zu zahlen sein werden, der sich am ...06.2009 auf dem Gelände der A GmbH in ... ereignete und bei dem ihr Versicherter V, geb. am ....1964, schwer verletzt wurde.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen.
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