Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 07.11.2018 –
Die Revision wird nicht zugelassen
Die Parteien streiten über Schadenersatzansprüche der Klägerin gegen den Beklagten im Zusammenhang mit der Errichtung des W C C B (im Folgenden WCCB). Dem Beklagten oblag als Werkleiter des S G das Projektcontrolling. Die Klägerin wirft dem Beklagten vor, er habe seine Vertragspflichten grob fahrlässig verletzt und einen Schaden von 70 Millionen EURO verursacht. Davon macht die Klägerin in diesem Verfahren einen Teilbetrag von 500.000 € geltend.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|