LG Leipzig, vom 15.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 3709/10
Haftung des Schädigers bei BaumfällarbeitenRückgriff des gesetzlichen UnfallversicherersBegriff der groben Fahrlässigkeit im Sinne von § 110 Abs. 1 SGB VII
OLG Dresden, Urteil vom 28.01.2014 - Aktenzeichen 5 U 1498/12
DRsp Nr. 2014/11371
Haftung des Schädigers bei BaumfällarbeitenRückgriff des gesetzlichen UnfallversicherersBegriff der groben Fahrlässigkeit im Sinne von § 110 Abs. 1SGB VII
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