Die Klägerin nimmt den Beklagten als Träger des Kreiskrankenhauses E. auf Zahlung von Schmerzensgeld in Anspruch.
Im Jahre 1981 war die damals 39-jährige Klägerin als Raumpflegerin bei der ISS-GmbH beschäftigt, der Reinigungsarbeiten in dem Krankenhaus des Beklagten übertragen waren. Am Nachmittag des 20. November 1981 hatte die Klägerin den Kreißsaal A des Krankenhauses zu reinigen, der vormittags von dem Desinfektor H. mit dem Desinfektionsmittel "Bacillol" ausgesprüht worden war. In einer von dem Hersteller dieses Mittels herausgegebenen Produktbeschreibung heißt es u.a.:
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|