LG Tübingen, vom 11.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 422/18
Haftung des Herstellers eines Pkw wegen angeblichen Inverkehrbringens von Fahrzeugen mit einer unzulässigen AbschalteinrichtungAnforderungen an den Nachweis des Vorhandenseins einer unzulässigen Abschalteinrichtung
OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.12.2020 - Aktenzeichen 16a U 155/19
DRsp Nr. 2021/3915
Haftung des Herstellers eines Pkw wegen angeblichen Inverkehrbringens von Fahrzeugen mit einer unzulässigen AbschalteinrichtungAnforderungen an den Nachweis des Vorhandenseins einer unzulässigen Abschalteinrichtung
1. Die Überschreitung der für den NEFZ vorgegebenen Werte in nicht genormten Fahrzyklen auf der Straße liefert kein Indiz für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Die Tatsache, dass ein Fahrzeug im normalen Fahrbetrieb höhere Emissionen aufweist als im NEFZ, ist vielmehr allgemein bekannt.
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