Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die Nichtabführung einbehaltener Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2002 - Aktenzeichen 22 U 99/02
DRsp Nr. 2005/7260
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die Nichtabführung einbehaltener Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung
»Der Geschäftsführer einer GmbH kann für die Nichtabführung einbehaltener Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nicht mehr gem. den § 823 II BGB, § 266aStGB haftbar gemacht werden, wenn er zu den Fälligkeitsterminen bereits von seinem Amt abberufen war. Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht dann, wenn die Abberufung zu diesen Zeitpunkten noch nicht in das Handelsregister eingetragen war; die Haftung des früheren Geschäftsführers lässt sich in diesem Fall nicht aus § 15HGB herleiten.«