LG Berlin, vom 26.02.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 25 O 308/98
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die Abführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung
KG, Urteil vom 15.12.1999 - Aktenzeichen 11 U 2862/99
DRsp Nr. 2003/3572
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die Abführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung
1. Die formularmäßige Erstreckung der Bürgschaft eines Geschäftsführers gegenüber einem Sozialversicherungsträger für künftige Beitragschulden der GmbH und Umlagebeträge nach § 14LFZG verstößt gegen §§ 3, 9AGBG.2. Pflichtwidriges Vorenthalten der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung begründet einen Schadenersatzanspruch des Sozialversicherungsträgers nach § 823 Abs. 2BGB, § 266a Abs. 1StGB. Tatbestandsausschließende Unmöglichkeit des in § 266a Abs. 1StGB gebotenen Verhaltens ist nur dann anzunehmen, wenn der GmbH die finanziellen Mittel fehlen, um konkret die fälligen Arbeitnehmeranteile - und nur diese - abzuführen.