Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.02.2016 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.225,81 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 06.01.2015 zu zahlen.
2)Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 580,65 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 05.02.2015 zu zahlen.
3)Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Urlaubsabgeltung für 2015 in Höhe von 857,14 € brutto zu zahlen.
4)Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 90 % und die Beklagte 10 %.
3.Die Revision wird zugelassen.
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