Haftung des Arbeitgebers: Tarifvertrag als Schutzgesetz - Schadensersatzpflicht bei Nichtaushändigung des Vertragstextes - Verfallfrist
LAG Frankfurt/Main, vom 17.10.2001 - Aktenzeichen 8 Sa 1141/00
DRsp Nr. 2003/5154
Haftung des Arbeitgebers: Tarifvertrag als Schutzgesetz - Schadensersatzpflicht bei Nichtaushändigung des Vertragstextes - Verfallfrist
»1. Die Vorschrift in einem Tarifvertrag, diesen den betroffenen Arbeitnehmern auszuhändigen ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2BGB.2. Verletzt ein Arbeitgeber ein Schutzgesetz, nämlich einen Tarifvertrag auszuhändigen, kann er gemäß § 249BGB verpflichtet sein, den Arbeitnehmer so zu stellen, als wären Ansprüche nicht nach einer im Tarifvertrag enthaltenen Verfallklausel verfallen.«