OLG Naumburg - Urteil vom 16.02.2015
12 U 167/14
Normen:
SGB VII § 104;
Fundstellen:
VRS 129, 193
VRS 2016, 193
VersR 2016, 123
r+s 2016, 47
Vorinstanzen:
LG Magdeburg, vom 03.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 2341/13

Haftung des Arbeitgebers bei einem Pkw-Unfall zweier Arbeitnehmer auf der Rückfahrt von einer auswärtigen Arbeitsstelle

OLG Naumburg, Urteil vom 16.02.2015 - Aktenzeichen 12 U 167/14

DRsp Nr. 2015/20460

Haftung des Arbeitgebers bei einem Pkw-Unfall zweier Arbeitnehmer auf der Rückfahrt von einer auswärtigen Arbeitsstelle

Stellt der Arbeitgeber zwei Arbeitnehmern ein betriebseigenes Fahrzeug, das mit seiner Firma beschriftet ist, für die Hin- und Rückfahrt zu einer auswärtigen Arbeitsstelle zur Verfügung, ist die Haftung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer gemäß § 104 SGB VII ausgeschlossen für einen Unfall, der sich auf der Heimfahrt ereignet hat, weil sich die Arbeitnehmer insoweit auf einem Betriebsweg befunden haben. Dies gilt auch dann, wenn das Ziel der Fahrt der private Wohnsitz eines der beteiligten Arbeitnehmer ist.

Die Berufung des Klägers gegen das am 3. September 2014 verkündete Einzelrichterurteil des Landgerichts Magdeburg wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.