Die Berufung des Klägers gegen das am 10.07.2017 verkündete Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main - Aktenzeichen: 2-
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf € 26.946,00 festgesetzt.
I.
Wegen des Sach- und Streitstands wird auf die Darstellung im Hinweisbeschluss vom 26.02.2018 (Bl. 151ff. d.A.) sowie den Tatbestand des angefochtenen Urteils (Bl. 107ff. d.A.) verwiesen.
Auf die Hinweise des erkennenden Senats hat der Kläger mit Schriftsatz vom 16.03.2018 (Bl. 166ff. d.A.) Stellung genommen, auf den verwiesen wird.
Der Kläger beantragt,
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