Auf die sofortigen Beschwerden der Beklagten wird ihnen unter teilweiser Abänderung des Beschlusses des Landgerichts Aachen vom 18.10.2013 -
I.
Die Beklagten wenden sich mit ihren Rechtsmitteln gegen eine Entscheidung des Landgerichts, durch die ihr Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe teilweise zurückgewiesen worden ist.
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