LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 07.01.2008
5 Sa 371/07
Normen:
BGB § 280 ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 16.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1481/07

Haftung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.01.2008 - Aktenzeichen 5 Sa 371/07

DRsp Nr. 2008/14662

Haftung

Normenkette:

BGB § 280 ;

Tatbestand:

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob und in welcher Höhe die Klägerin gegenüber dem Beklagten, ihrem Arbeitnehmer, einen Anspruch auf Schadensersatz wegen der Fehlbetankung eines Dienstfahrzeuges mit Super Bleifrei statt Diesel zusteht.

Hinsichtlich des weiteren unstreitigen und streitigen Tatbestandes des erstinstanzlichen Rechtszuges wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf Seite 3 bis 6 der angefochtenen Entscheidung (= Bl. 87 - 90 d. A.) Bezug genommen.

Die Klägerin hat beantragt,

den Beklagten zu verurteilen, an sie EUR 3.571,54 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem vorgenannten Betrag seit Zustellung des Mahnbescheids zu zahlen.

Der Beklagte hat beantragt,

die Klage abzuweisen.

Das Arbeitsgericht Koblenz hat den Beklagten daraufhin durch Urteil vom 16.01.2007 - 8 Ca 1481/06 - zur Zahlung von 2.142,92 EUR nebst Zinsen verurteilt und im Übrigen die Klage abgewiesen. Hinsichtlich des Inhalts von Tatbestand und Entscheidungsgründen wird auf Blatt 87 bis 100 der Akte Bezug genommen.

Gegen das ihr am 11.06.2007 zugestellte Urteil hat die Klägerin durch am 08.06.2007 beim Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz eingegangenem Schriftsatz Berufung eingelegt. Sie hat die Berufung durch am 09.07.2007 beim Landesarbeitsgericht eingegangenem Schriftsatz begründet.