SG Karlsruhe - Urteil vom 12.03.2008
S 4 U 1615/07
Normen:
SGB VII § 200 § 8 ;

Gutachtenauftrag des Unfallversicherungsträgers im Gerichtsverfahren, Verwertbarkeit bei fehlender Belehrung des Versicherten über Widerspruchsrecht

SG Karlsruhe, Urteil vom 12.03.2008 - Aktenzeichen S 4 U 1615/07

DRsp Nr. 2008/9259

Gutachtenauftrag des Unfallversicherungsträgers im Gerichtsverfahren, Verwertbarkeit bei fehlender Belehrung des Versicherten über Widerspruchsrecht

§ 200 Abs. 2 SGB VII gilt auch für Gutachten und gutachtliche Stellungnahmen, die ein Unfallversicherungsträger im Laufe eines Gerichtsverfahrens in Auftrag gibt. Kommen sie unter Verstoß gegen die den Schutz der Sozialdaten bezweckenden Belehrungspflicht zustande, so dürfen sie vom Gericht nicht verwertet werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VII § 200 § 8 ;