Gutachtenauftrag des Unfallversicherungsträgers im Gerichtsverfahren, Verwertbarkeit bei fehlender Belehrung des Versicherten über Widerspruchsrecht
SG Karlsruhe, Urteil vom 12.03.2008 - Aktenzeichen S 4 U 1615/07
DRsp Nr. 2008/9259
Gutachtenauftrag des Unfallversicherungsträgers im Gerichtsverfahren, Verwertbarkeit bei fehlender Belehrung des Versicherten über Widerspruchsrecht
§ 200 Abs. 2SGB VII gilt auch für Gutachten und gutachtliche Stellungnahmen, die ein Unfallversicherungsträger im Laufe eines Gerichtsverfahrens in Auftrag gibt. Kommen sie unter Verstoß gegen die den Schutz der Sozialdaten bezweckenden Belehrungspflicht zustande, so dürfen sie vom Gericht nicht verwertet werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]