Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Pforzheim vom 23. September 2015 -
Die Kosten der Berufung hat die Verfügungsklägerin zu tragen.
Gegenstand des Verfahrens ist ein Antrag des bestreikten Unternehmens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Untersagung von Arbeitskampfmaßnahmen auf dessen Betriebsgelände.
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