Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 5. Juni 2014 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Gültigkeit der in der Gruppe der Versicherten im Jahr 2011 durchgeführten Wahl zum Verwaltungsrat der beklagten Krankenkasse (KK).
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