Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Erläuterung ärztlicher Begutachtungen.
Der Kläger bezieht Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Mit Bescheid vom 3. Juni 2010 bewilligte der Beklagte dem Kläger Leistungen vom 1. Juli bis 31. Dezember 2010. Dagegen erhob der Kläger Widerspruch, der mit Widerspruchsbescheid vom 24. Juni 2010 zurückgewiesen wurde.
Der Kläger hat am 29. Juni 2010 Klage erhoben und geltend gemacht, dass der Beklagte eine bzw. mehrere amtsärztliche Untersuchungen veranlasst habe, deren Ergebnis ihm nicht erläutert worden sei. Mit dem Bescheid sei er ansonsten einverstanden.
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