Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 19. Dezember 2013 aufgehoben und der Antrag zurückgewiesen, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 11. Oktober 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22. November 2013 und der Widersprüche gegen die Sanktionsbescheide vom 18. November 2013 anzuordnen.
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