Der Beklagte erstattet dem Kläger die Hälfte seiner außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren.
I. Zwischen den Beteiligten war die Übernahme einer Nachzahlung für die Heiz- und Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2008 streitig. Nach Erledigung der Hauptsache ist nunmehr auf Antrag des Klägers über die Kosten zu entscheiden.
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