Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 12. Oktober 2012 wird zurückgewiesen.
Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Prozesskostenhilfe ab 14. November 2012 bewilligt und Rechtsanwältin K R, O-Str. in M beigeordnet.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I. Der im Jahr 1983 geborene Antragsteller begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).
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