SG Dortmund, vom 12.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 38 AS 4521/11
Grundsicherung für ArbeitsuchendeKlage einer privaten Arbeitsvermittlerin auf Zahlung der Vergütung aus einem Vermittlungsgutschein für die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige BeschäftigungVoraussetzungen des Zahlungsanspruchs des privaten Arbeitsvermittlers gegen den GrundsicherungsträgerBevorzugte Vermittlung zu einer bestimmten Zeitarbeitsfirma und wirtschaftliche und persönliche Verflechtungen zwischen der Arbeitsvermittlerin und dieser ZeitarbeitsfirmaAnforderungen an die VermittlungstätigkeitBeurteilung der Dauer der Beschäftigung des VermitteltenBewertung eines etwaigen Interessenkonflikts (hier: Gesichtspunkt der Verflechtung steht dem Provisionsanspruch der Arbeitsvermittlerin entgegen)
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.04.2016 - Aktenzeichen L 19 AS 2026/14
DRsp Nr. 2016/8782
Grundsicherung für ArbeitsuchendeKlage einer privaten Arbeitsvermittlerin auf Zahlung der Vergütung aus einem Vermittlungsgutschein für die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige BeschäftigungVoraussetzungen des Zahlungsanspruchs des privaten Arbeitsvermittlers gegen den GrundsicherungsträgerBevorzugte Vermittlung zu einer bestimmten Zeitarbeitsfirma und wirtschaftliche und persönliche Verflechtungen zwischen der Arbeitsvermittlerin und dieser ZeitarbeitsfirmaAnforderungen an die VermittlungstätigkeitBeurteilung der Dauer der Beschäftigung des VermitteltenBewertung eines etwaigen Interessenkonflikts (hier: Gesichtspunkt der Verflechtung steht dem Provisionsanspruch der Arbeitsvermittlerin entgegen)
1. Eine enge persönliche Beziehung der privaten Arbeitsvermittlerin zum Geschäftsführer der Zeitarbeitsfirma (GmbH & Co. KG), an die sie vorzugsweise vermittelt, und auch der Umstand, dass die Vermittlerin sowohl an der Zeitarbeitsfirma als auch an der Komplementär-GmbH beteiligt ist, lassen vorliegend den Provisionsanspruch der Arbeitsvermittlerin unter dem Gesichtspunkt der "Verflechtung" entfallen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.